Regeln für marines Geo-Engineering
Berlin: (hib/SCR) Marines Geo-Engineering soll künftig schärfer reguliert werden. Insbesondere soll die kommerzielle Meeresdüngung verboten werden. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit stimmte am Mittwochmorgen zwei entsprechenden Gesetzentwürfen der Bundesregierung zu. Dafür stimmten jeweils Vertreter der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der Vertreter der FDP-Fraktion. Mit dem ersten Gesetzentwurf (19/4462) soll das um Regelungen zum marinen Geo-Engineering ergänzte Londoner Protokoll ratifiziert werden. Der zweite Gesetzentwurf (19/4463) sieht die Umsetzung der neuen Regeln unter anderem im Hohe-See-Einbringungsgesetz vor. Die abschließende Beratung des Bundestages ist für Donnerstagabend geplant.
Die Vertragsparteien des Protokolls von 1996 zum Londoner Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen hatten sich im Oktober 2013 auf international verbindliche Regeln zum marinen Geo-Engineering verständigt. Demnach sollen Forschungsvorhaben unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden können, die kommerzielle Anwendung hingegen verboten werden.
Als ein Anwendungsfeld der Technologie gilt die sogenannte Meeresdüngung, um durch gezieltes Algenwachstum beispielsweise CO2-Senken zu schaffen. Im Hohe-See-Einbringungsgesetz soll laut Entwurf entsprechend unter anderem ein Erlaubnisvorbehalt für marines Geo-Engineering für Forschungsvorhaben geschaffen werden. In der Begründung führt die Bundesregierung speziell zur Meeresdüngung aus, dass die „tatsächliche Eignung als Klimaschutzmaßnahme“ noch nicht belegt sei und „schädigende Effekte auf die Meeresumwelt durch Vorhaben des marinen Geo-Engineerings einschließlich der Meeresdüngung nicht ausgeschlossen werden können“. Die gesetzliche Regelung werde daher „im Sinne des Vorsorgeansatzes und im Geiste der im September 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Nachhaltigkeitszielen geschaffen“.