Weg frei für Änderung der Lkw-Maut
Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat mit den Stimmen von Unions- und SPD-Fraktion den Weg frei gemacht für eine Änderung der Lkw-Mautsätze ab 1. Januar 2019. In der Sitzung am Mittwoch stimmte der Ausschuss für den von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes“ (19/3930) in der durch Anträge der Koalitionsfraktionen geänderten Fassung. Die Fraktionen der AfD, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen die geplante Neuregelung. Die Linksfraktion enthielt sich. Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen fanden keine Mehrheit. Am Donnerstag soll der Gesetzentwurf durch den Bundestag verabschiedet werden.
Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, die Mautsätze auf der Basis des Wegekostengutachtens 2018 bis 2022 zu aktualisieren und eine rechtliche Grundlage für die Anlastung der Kosten der Lärmbelastung zu schaffen. Mit der Neuregelung sollen der Vorlage zufolge in den Jahren 2019 bis 2022 Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro erzielt werden.
Wie die Regierung in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf schreibt, enthält das Wegekostengutachten Berechnungen zu den externen Kosten aus Luftverschmutzung und Lärmbelastung, die seit einer Änderung des EU-Rechts im Jahr 2011 zusätzlich angelastet werden können. Mit der Einführung von Gewichtsklassen sollen zudem zwei Entschließungen des Bundestages umgesetzt werden. „Insbesondere im Hinblick auf leichtere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 18 Tonnen soll die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achsklassen weiter erhöht werden“, schreibt die Bundesregierung. Außerdem will die Regierung Elektro-Lkw von der Lkw-Maut befreien.
Die auf Vorschlag von CDU/CSU- und SPD-Fraktion eingefügten Änderungen sehen nun auch eine Mautbefreiung bis 2020 für mit Erdgas betriebene Lkw vor. Außerdem haben die Fraktionen eine Anregung des Bundesrates aufgegriffen und „land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h“ von der Maut befreit.
Mit der Mautänderung werde die Erfolgsgeschichte der Lkw-Maut fortgeschrieben, zeigte sich die Unionsfraktion während der Ausschusssitzung erfreut. Die Einführung von Gewichtsklassen als zusätzliche Berechnungsgrundlage komme gerade handwerklichen Betrieben zugute. Mit der Mautbefreiung von Gas-Lkw solle zudem ein Anreiz zur Anschaffung solcher klimaschonenden Fahrzeuge geschaffen werden, sagte der Unionsvertreter.
Die Einführung von Gewichtsklassen führe zu mehr Verursachergerechtigkeit, hieß es von Seiten der SPD-Fraktion. Auf dem richtigen Weg befinde man sich auch mit der Mautbefreiung für Gas-Lkw. Noch zu reden sei über eine Bemautung von Fernbussen, die im Gesetz nicht vorgesehen ist.
Die AfD-Fraktion begrüßte die Regelungen „im Grundsatz“. An einigen Punkten würden die Änderungen aber zu kurz greifen, wurde kritisiert. Als Beispiel führte der Fraktionsvertreter an, dass mit synthetischen Kraftstoffen betriebene Lkw (E-Fuels) in Sachen Mautbefreiung nicht berücksichtigt worden seien. Nach Ansicht der AfD hätten zudem EURO VI-Lkw zeitlich beschränkt von den Luftverschmutzungskosten befreit werden sollen.
Auch aus Sicht der FDP-Fraktion fehlt dem Entwurf ein Anreiz, auf EURO VI-Lkw umzurüsten. Nicht nachvollziehbar ist für die Liberalen der dem Wegekostengutachten zugrunde liegende kalkulatorische Zins von 3,3 Prozent. Es sei zu befürchten, dass als Folge der Mautänderung sowohl die Verbraucherpreise als auch der Wettbewerbsdruck im Transportgewerbe steigen, sagte der FDP-Vertreter.
Die Mauterhöhung ist aus Sicht der Linksfraktion im Sinne einer Gebührengleichstellung zwischen Straßen und Schiene richtig. Es sei zu erhoffen, dass die Senkung der Trassenpreise auf der einen Seite und die Erhöhung der Lkw-Mautsätze auf der anderen Seite eine Trendwende zugunsten der Schiene auslösen, sagte der Fraktionsvertreter. Kritik übte er daran, dass Fernbusse nicht bemautet werden und die Einnahmen der Maut nach wie vor ausschließlich der Straße zugutekommen sollen.
Auch der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußerte sich positiv mit Blick auf die zu erhoffende Trendwende. Richtig sei es auch, die Lärm- und Luftverschmutzungskosten in die Mautgebühren einfließen zu lassen. Allerdings geschehe das beim Lärm nur zu 28 Prozent und bei Luftverschmutzung nur zu 75 Prozent. Hier müsse das Vollkostenprinzip gelten, sagte der Fraktionsvertreter. Problematisch sei auch, dass die Mautlücke der Fahrzeuge zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen nicht geschlossen worden sei. Es gebe eine erhebliche Zunahme von Lkw in dieser Gewichtsklasse auf den Autobahnen, sagte er.