Rechtsausschuss diskutiert Urheberrecht
Berlin: (hib/mwo) Einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (19/3071), den der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch auf seiner 23. Sitzung unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) in der geänderten Fassung zur Annahme empfahl. Über den Entwurf soll das Plenum in zweiter und dritter Beratung am Donnerstag, 18. Oktober 2018, abstimmen.
Nach einer öffentlichen Anhörung am 8. Oktober waren noch einige Änderungen an dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der sogenannten Marrakesch-Richtlinie der EU vorgenommen worden, die die Begriffsdefinition, die Aufsicht über befugte Stellen wie Blindenbibliotheken und die Vergütungspflicht betreffen. Mit einem ebenfalls angenommenen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen soll die bessere finanzielle Ausstattung der befugten Stellen sichergestellt werden. In der Diskussion bewerteten Abgeordnete der Oppositionsparteien den Entwurf als nicht weitgehend genug.
Ausführlich diskutierten die Mitglieder des Gremiums den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (KOM(2016)593 endg.; Ratsdok.-Nr.12254/16), zu dem der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange (SPD), einen Bericht abgab. Hier gebe es noch erheblichen Diskussionsbedarf und der Zeitplan sei offen, sagte Lange. Dennoch solle versucht werden, die diesbezüglichen, durchaus widersprüchlichen, Vorgaben des Koalitionsvertrages zum Datenschutzrecht und dem Leistungsschutzrecht in einem fairen Interessenausgleich unter einen Hut zu bringen und in die Richtlinie einzubringen. Problematisch gesehen werden vor allem die Artikel 11 und 13 der Richtlinie, bei denen es um Schutz von Presseveröffentlichungen und die Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste geht. Der Ausschuss beschloss, den Vorschlag zu vertagen und weiter kritisch zu verfolgen.
Die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl (SPD) gab auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD einen Bericht der Bundesregierung zum Stand der Erarbeitung eines Vorschlags für die Auditierung und Zertifizierung des Beschwerdemanagements sozialer Netzwerke. Eine solche Einrichtung, mit der das Klima in den sozialen Netzwerken verbessert werden soll, könne frühestens im ersten Quartal 2019 die Arbeit aufnehmen, sagte Hagl-Kehl.
Breiten Traum in der Sitzung nahm der Bericht der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Katarina Barley (SPD), zum Etat ihres Ministeriums (Einzelplan 07) im Entwurf des Bundeshaushalts 2019 (19/3400) ein. Die Ministerin skizzierte die Schwerpunkt der Arbeit ihres Hauses, wobei sie vor allem auf den „Pakt für den Rechtsstaat“ und den Verbraucherschutz einging. Auch die Fragen der Abgeordneten drehten sich vor allem um diese Themen. Nach der Ablehnung einer Vielzahl von Änderungsanträgen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Koalition, dem Haushaltsausschuss die Annahme des Einzelplans 07 zu empfehlen. Weiter beschloss das Gremium, am 13. Februar 2019 eine bereits dem Grunde nach beschlossene öffentliche Anhörung zu Anträgen der FDP (19/1175) und der Fraktion Die Linke (19/1172) zum Thema Wechselmodell bei der Kinderbetreuung durchzuführen, das bereits am 15. März 2018 zur Debatte im Plenum gestanden hatte. Der Ausschuss befasste sich weiterhin mit einer Reihe von Gesetzentwürfen und weiteren Themen, bei denen er nicht federführend ist.
Heftige Kritik musste sich der Ausschussvorsitzende Brandner für sein Verhalten in der Plenardebatte am 11.Oktober 2018 anhören. Dass er nach seinem Redebeitrag zum Tagesordnungspunkt 21 in der Nacht zum vergangenen Freitag einfach den Plenarsaal verlassen habe, sei „unmöglich“ gewesen, sagte SPD-Obmann Johannes Fechner. Brandner habe „unkollegiales Verhalten“ und Desinteresse an der politischen Arbeit„ an den Tag gelegt. CDU/CSU-Obmann Jan-Marco Luczak bezeichnete das Verhalten Brandners als Respektlosigkeit, die die Arbeit des Rechtsausschusses desavouiere. Brandner ging nicht weiter auf die Kritik ein und rechtfertige sich mit Verweis auf Tagesordnungsprobleme und sein Recht als Abgeordneter.