Regierung wartet Folgen des Brexit ab
Berlin: (hib/EIS) Erst wenn die Bedingungen des Ausstiegs des Vereinigten Königreiches aus der EU feststehen, kann über die Auswirkungen des Brexit auf den Finanzrahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eine verlässliche Aussage getroffen werden. Das stellt die Bundesregierung in einer Antwort (19/4909) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4410) zur Einschätzung der Folgen des Brexits für den Landwirtschafts- und Ernährungssektor fest. Dazu heißt es weiter, dass „im Lichte der künftigen Entwicklungen im Agrarsektor nach dem Brexit“ entschieden wird, welche Maßnahmen getroffen werden. Konkrete Informationen über die Höhe eines möglichen wirtschaftlichen Schadens für die deutsche Land- und Weinwirtschaft infolge der Brexit-Entscheidung aufgrund des gefallenen Wechselkurses des Britischen Pfundes gegenüber dem Euro lägen indes nicht vor. Als Folge des Brexit-Referendums habe zwar das britische Pfund gegenüber dem Euro an Wert verloren, aber neben dem Wechselkurs gäbe es viele andere Faktoren wie die konjunkturelle Gesamtlage und die Ernteergebnisse sowie die jeweiligen Handelsmengen, die die Wechselkurseffekte überlagern würden.