NetzDG auf dem Prüfstand
Berlin: (hib/LBR) Über die Umsetzung der Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) und das Entfernen von Inhalten gemäß des Gesetzes hat der Ausschuss Digitale Agenda am Mittwoch mit Vertretern von Facebook, Google und Twitter diskutiert. In der 17. Sitzung unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Hansjörg Durz (CDU/CSU) machten die Vertreter der drei Unternehmen deutlich, dass durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist , bereits erste positive Verbesserungen angestoßen wurden. Im Zuge des Inkrafttreten des Gesetzes seien oftmals auch die eigenen Hausregeln auf den Plattformen verschärft worden. Vergleichbar seien die Zahlen an eingereichten Beschwerden von Nutzern zwischen den einzelnen Unternehmen allerdings nicht.
Man arbeite laufend an Verbesserungen, habe investiert und vermehrt Personal eingestellt, um das Gesetz umzusetzen, hieß es übereinstimmend von den Vertretern aller drei Unternehmen. Eine Vertreterin von Facebook äußerte in der Diskussion, dass jedoch weiter die Sorge bestünde, dass mit dem Gesetz Unternehmen zu Richtern über die Meinungsfreiheit gemacht werden können. Ein strittiger Punkt sei auch, was passiere, wenn Länder mit anderen Vorstellungen von Rechtsstaatlichkeit zukünftig ein solches Gesetz modifiziert anwenden würden.
Ein Großteil der gemeldeten Inhalte auf Google-Portalen sei wegen einer Verletzung der Hausregeln innerhalb von 24 Stunden entfernt worden und nicht aufgrund des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, sagte eine Vertreterin von Google. Das Gesetz habe die richtige Stoßrichtung, es könne aber noch durch kleinere Änderungen an der Zielsetzung unterstützt werden, sagte sie.
Eine Vertreterin von Twitter berichtete, dass in den vergangenen Monaten erhebliche Verbesserungen im Prüfungsprozess etabliert worden seien. So werde inzwischen der Kontext des gemeldeten Beitrags berücksichtigt und auch die Historie eines Nutzers in den Prüfungsprozess miteinbezogen. Jede Beschwerde werde jedoch einzeln geprüft, berichtete sie.
Die Ausschussmitglieder sprachen in ihren Fragen Details zum Beschwerdemanagement in den einzelnen Unternehmen an, fragten nach dem Einsatz von künstlicher Intelligenz und nach den Sanktionsmechanismen bei Verstößen von Nutzern gegen die Community-Richtlinien oder das Netzwerkdurchsetzungsgesetz.