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18.10.2018 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antrag — hib 782/2018

AfD fordert neuen Hochschulpakt 2021

Berlin: (hib/ROL) Nach Auffassung der AfD soll das Ziel des Hochschulpaktes nicht eine weitere rein quantitative Steigerung der Studienanfängerzahlen sein. Vielmehr müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die hohe Quote der Studienwechsler und Studienabbrecher, die stark gestiegen sei, wieder zu reduzieren. Die deutliche Senkung der NC-Quote sei dafür nicht zielführend, schreibt die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/5043). Die Abgeordnete fordern, unter Beibehaltung des Artikel 91b des Grundgesetzes, einen neuen Hochschulpakt zu verhandeln. Der neue Hochschulpakt soll ab 2021 gelten, zeitlich befristet sein und der Degression unterliegen.

Die in den Kapazitätsverordnungen festgeschriebene Kopplung von personellen Lehrkapazitäten und Aufnahmeverpflichtung hindere die Hochschulen daran, eine nachhaltige Verbesserung der Betreuungsrelationen und der Lehre vorzunehmen, schreibt die AfD. Zusätzliche Mittel, die für eine höhere Studienqualität eingesetzt werden könnten, zum Beispiel durch mehr Personal oder kleinere Lerngruppen, führten automatisch zur Verpflichtung der Hochschule, mehr Studienanfänger aufzunehmen. Deshalb sollte eine Fortschreibung des Hochschulpakts mit einer von Bund und Ländern getragenen gesetzlichen Initiative zur Reform der Kapazitätsverordnungen verbunden werden.

Viele Studenten fänden selbst nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums keinen entsprechenden Arbeitsplatz. Sie arbeiteten häufig ungelernt in Bereichen, für die ein Studium weder notwendig noch zielführend gewesen wäre, wie zum Beispiel im Dienstleistungssektor. Derartige Ergebnisse würden nicht dem Sinn einer akademischen Laufbahn entsprechen und rechtfertigten nicht die Höhe der dafür aufgebrachten Steuergelder.

Beim neuen Hochschulpakt sollen folgende länderspezifische Zielvereinbarungen im Hochschulpakt 2021 verankert werden: Steigerung des Anteils der Studienanfänger ausschließlich bezogen auf die MINT-Fächer, eine Anhebung der NC-Quote, eine Einführung von Studien-Eingangsprüfungen, die Förderung eines optimierten Beratungsangebots und Mentoring insbesondere betreffend der Studienfachwahl, Entflechtung der derzeit weit verzweigten Studienfachangebote, Konzentration auf ausgewählte Studienfächer, Förderung der Fort- und Weiterbildungen des wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personals an Hoch- und Fachhochschulen, Stärkung des dualen Studiums und Stärkung der Ausbildung für den Beruf. Ferner soll die Reform des Hochschulzugangsrechts und der Kapazitätsverordnungen angestoßen werden.

Die AfD führt an, dass der Hochschulpakt 2020 auf drei Säulen stehe: Dem Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfängerinnen und -anfänger, dem Programm zur Finanzierung von Programmpauschalen für von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsvorhaben sowie dem Qualitätspakt Lehre, den Bund und Länder im Juni 2010 beschlossen haben. Die Finanzierung dieser drei Projekte durch den Bund im Zeitraum 2007 bis 2023 betrage circa 20,1 Milliarden Euro.

Die AfD argumentiert, dass sich die Länder mit circa 18,3 Milliarden Euro beteiligt hätten. Im Zeitraum von 2007 bis 2015 seien 907.068 zusätzliche Studienanfänger den deutschen Hochschulen immatrikuliert worden. Es werde davon ausgegangen, dass diese steigende Tendenz bis 2024 anhalten werde. Darüber hinaus verzeichneten Fachhochschulen und Verwaltungshochschulen eine Steigerung um 69 Prozent der Studienanfängerzahlen. Insbesondere sei die Zahl der Studienanfänger in den MINT-Fächern seit 2005 um fast 48 Prozent gestiegen. Als wesentliche Gründe für diese Entwicklung werde die Vervierfachung der Anzahl der Studiengänge während der letzten zehn Jahre angesehen und die deutliche Senkung der NC-Quote, die zwar zu einer größeren Zahl von Studienanfängern in diesen Fächern, aber nicht zu einer höheren Qualität der Ausbildung geführt habe.

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