Für zeitnahe Außenprüfungen
Berlin: (hib/HLE) Von den Finanzbehörden vorgenommene Betriebsprüfungen sollen möglichst zeitnah vorgenommen werden. Die FDP-Fraktion kritisiert in einem Antrag (19/5095), dass bis zu fünf Jahre zurückliegende Besteuerungsjahre einer Prüfung unterzogen werden könnten. Dies stelle gerade kleine und mittlere Unternehmen vor Probleme, da sie in der Regel nicht über die gleichen Möglichkeiten im Bereich des Rechnungswesens verfügen würden wie große Unternehmen. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, mit einer Neuregelung die Frist auf drei Jahre zu verkürzen. Ausnahmen sollen es den Finanzbehörden jedoch ermöglichen, weiterhin gegen Steuervermeidung vorgehen zu können. Des Weiteren wird vorgeschlagen, die Unterlagen-Aufbewahrungsfrist für Selbstständige und Unternehmen von zehn auf fünf Jahre zu verkürzen.