Kenntnisse zu Anis Amri
Berlin: (hib/mwo) Maßnahmen und Kenntnisse von Bundesbehörden zum Attentäter Anis Amri legt die Bundesregierung in der Antwort (19/4953) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4471) dar. Daraus geht unter anderem hervor, dass sich der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) erst nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 mit dem Tunesier befasste und auch dem Bundesjustizministerium berichtete. Nach Kenntnis der Bundesregierung habe 2016 eine Polizeidienststelle aus Nordrhein-Westfalen bei einer dortigen Landesstaatsanwaltschaft angeregt, gegen Amri einen Haftbefehl wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu beantragen. Die zuständige Landesstaatsanwaltschaft sei der polizeilichen Anregung nicht gefolgt. Ein solcher Antrag sei auch nicht beim Generalbundesanwalt eingegangen.
Hinsichtlich durchgeführter Maßnahmen wird in der Antwort auf die vom Bundesinnenministerium veröffentliche Chronologie zum „Behördenhandeln um die Person des Attentäters vom Breitscheidplatz Anis Amri“ auf der Homepage des BMI (www.bmi.bund.de) verwiesen. Die Beantwortung von Fragen zu möglichen Kontakten mit ausländischen Nachrichtendiensten könne aus Geheimhaltungsgründen nicht offen erfolgen und werde dem Bundestag gesondert übermittelt, heißt es weiter.