Insolvenzen von Fluggesellschaften
Berlin: (hib/mwo) Der starke Wettbewerb, dem die europäischen Fluggesellschaften inner- und außereuropäisch unterliegen, schließt Insolvenzen nicht aus. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/4952) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur wirtschaftlichen Situation von Fluggesellschaften in der Folge der Insolvenz von Air Berlin (19/4335). Mit Blick auf den der Gesellschaft gewährten Überbrückungskredit wollten die Fragesteller unter anderem wissen, ob die Bundesregierung nochmals einen derartigen Kredit zur Erleichterung der Rückreise der Betroffenen gewähren würde und was sie bislang unternommen hat, um in Zukunft eine Absicherung der Rückreise von Flugreisenden zu gewährleisten. Zu hypothetischen Fragen nehme die Bundesregierung keine Stellung, heißt es dazu in der Antwort. Was den besseren Schutz von Flugreisenden bei Insolvenz des Luftfahrtunternehmens betreffe, sei die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission im Gespräch. Darüber hinaus leisteten die Mitgliedsunternehmen der International Air Transport Association (IATA) einen wichtigen Beitrag, um den Heimtransport der Passagiere insolventer Luftfahrtunternehmen mittels Sondertickets zu reduzierten Konditionen zu ermöglichen.