Keine Störung durch Öldämpfe im Cockpit
Berlin: (hib/HAU) Dämpfe von Öl und anderen Betriebsstoffen im Klimasystem von Flugzeugen wurden im Jahr 2017 in 39 Fällen eindeutig als Geruchsquelle identifiziert und dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als „Ereignis“ gemeldet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/4806) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4443) hervor. Die Regierung beruft sich dabei auf den „Sicherheitsbericht 2017“ des LBA.
Laut der Antwort wurden der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) im Jahr 2017 66 Ereignisse gemeldet, bei denen von in der Kabine oder dem Cockpit vorkommenden Öldämpfen, Ölgeruch sowie dem Geruch nach Enteisungs- oder Hydraulikflüssigkeit oder Ähnlichem berichtet wurde. „Keiner der genannten Fälle wurde durch die BFU als Störung, kein Fall als schwere Störung klassifiziert“, schreibt die Regierung.