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23.10.2018 Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 795/2018

Aufnahme afghanischer Ortskräfte

Berlin: (hib/STO) Die „Aufnahme afghanischer Ortskräfte“ thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/4988). Darin schreibt die Fraktion, dass die Bundesregierung seit 2013 „ein Verfahren zur Aufnahme afghanischer Ortskräfte und ihrer (Kern-)Familienangehörigen auf Grundlage des Paragrafen 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes“ beschlossen habe, die aufgrund ihrer Tätigkeit für deutsche Behörden als individuell gefährdet gelten.

Zugleich verweist sie auf eine Demonstration von rund 150 Afghanen vor dem Bundeswehrlager Camp Marmal bei Masar-i-Scharif. Unter ihnen seien aktive und ehemalige Angestellte der Bundeswehr. Sie forderten, „über das Aufnahmeprogramm für afghanische Ortskräfte nach Deutschland gebracht zu werden, weil sie in Afghanistan wegen ihrer Arbeit für die Deutschen in Lebensgefahr sind und von den Taliban bedroht werden“.

Wissen wollen die Abgeordneten, wie viele Menschen Mitte Oktober dieses Jahres als afghanische Ortskräfte für die Bundesrepublik Deutschland gearbeitet haben. Auch erkundigen sie sich danach, wie viele aktive und ehemalige Ortskräfte nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 31. Mai 2016 aufgrund ihrer Gefährdung in Afghanistan einen Aufnahmeantrag in Deutschland gestellt haben. Ferner fragen sie unter anderem, wie viele Aufnahmezusagen seit dem 31. Mai 2016 erteilt wurden.

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