FDP-Fraktion thematisiert „Hackbacks“
Berlin: (hib/STO) „Hackbacks als aktive digitale Gegenwehr“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/5076). Wie die Fraktion darin ausführt, beschreiben Begriffe wie „digitaler Gegenangriff“, „digitaler Gegenschlag“, „aktive Cyberabwehr“, „finaler digitaler Rettungsschuss“ oder „Hackback“ die „Suche nach Maßnahmen für die aktive, zivile und militärische Gegenwehr in einem Szenario eines Cyberangriffs auf deutsche Systeme“. Wissen wollen die Abgeordneten, welche rechtlichen Grundlagen die Bundesregierung bei der völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und sonstigen rechtlichen Bewertung von Hackbacks für relevant hält. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, ob Hackbacks aus Sicht der Bundesregierung bei der Anwendung der bestehenden Rechtsgrundlagen auch heute schon möglich wären.