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25.10.2018 Gesundheit — Antwort — hib 800/2018

Verkauf der UPD ändert Verträge nicht

Berlin: (hib/PK) Der Verkauf der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) an die Careforce-Gruppe hat nach Ansicht der Bundesregierung keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Beratungsangebot. Durch den Gesellschafterwechsel auf Holdingebene (Careforce Sanvartis Holding GmbH) habe sich keine rechtliche Veränderung für die UPD ergeben, heißt es in der Antwort (19/5177) auf eine Kleine Anfrage (19/4709) der Fraktion Die Linke.

Entscheidend sei, dass die zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Sanvartis GmbH und der UPD gGmbH vertraglich vereinbarten Leistungen hinsichtlich Umfang, Unabhängigkeit und Qualität der Beratung auch künftig erbracht würden. In dem Vertragsverhältnis seien umfangreiche organisatorische und rechtliche Vorkehrungen vorgesehen, um die Neutralität und Unabhängigkeit sicherzustellen.

Es bestehe weiter die Möglichkeit für eine außerordentliche Kündigung der Vereinbarung bei einem Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen der Förderfähigkeit und bei einer erheblichen Beeinträchtigungen der Unabhängigkeit und Neutralität. Verstöße gegen Neutralität und Unabhängigkeit seien bislang aber nicht festgestellt worden. Es gebe auch keine Hinweise auf überhöhte Lizenzgebühren nach der Übernahme der UPD durch Sanvartis. Eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben sei nicht nötig.

Seit Januar 2016 betreibt die Callcenter-Firma Sanvartis die UPD. Zuvor wurde der Auftrag von einer Bietergemeinschaft aus Sozialverband VdK, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP) wahrgenommen.

Unlängst wurde der Gesellschafterwechsel bekannt. Nach Angaben der Bundesregierung handelt es sich um Umstrukturierungen von der Vendus Sales & Communications Group GmbH zur Vendus Health Alliance. Im Zuge dessen wurde die Sanvartis Group GmbH in der Schweiz mit ihren Tochterunternehmen, darunter die Sanvartis GmbH als Trägergesellschaft der UPD, an die Carfeforce Sanvartis Holding GmbH verkauft.

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