Grenze zwischen Irland und Nordirland
Berlin: (hib/AHE) Ein Brexit-Abkommen muss aus Sicht der Bundesregierung garantieren, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union nicht zu einer harten Grenze zwischen Irland und Nordirland führt. „Diese Garantie muss unabhängig davon gelten, wie die EU und das Vereinigte Königreich ihr künftiges Verhältnis ausgestalten werden“, heißt es in der Antwort (19/4389) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3996). Nur so könne das Karfreitagsabkommen und der Frieden auf der irischen Insel gewahrt werden.
Die Bundesregierung verweist zudem auf die „Brexit“-Leitlinien des Europäischen Rates, der unter anderem betone, dass die vier Freiheiten des Binnenmarktes unteilbar seien und es kein „Rosinenpicken“, das heißt eine Beteiligung am Binnenmarkt lediglich in einzelnen Sektoren, geben könne, weil dies die Integrität und das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes untergraben würde. „Die Leitlinien bekräftigen gleichzeitig die Bereitschaft, Beratungen über ein ausgewogenes, ehrgeiziges und weitreichendes Freihandelsabkommen einzuleiten, insoweit es ausreichende Garantien für faire Wettbewerbsbedingungen gibt.“