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26.10.2018 Auswärtiges — Antwort — hib 804/2018

Aufnahme von Weißhelmen in Deutschland

Berlin: (hib/AHE) Nach Kenntnissen der Bundesregierung zählt der Syrische Zivilschutz (Weißhelme) derzeit 2.863 Mitglieder. Wie es in der Antwort (19/4487) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3973) heißt, seien die Weißhelme eine unparteilich und neutral agierende Nichtregierungsorganisation, die im Kontext des syrischen Bürgerkriegs einen essentiellen Beitrag zum Schutz der Zivilbevölkerung in Oppositionsgebieten leiste. „Die Organisation führt nach Angriffen Maßnahmen der Ersten Hilfe durch, um - unabhängig von religiöser, ethnischer oder politischer Zugehörigkeit der Opfer - Leben zu retten.“ Durch ihre Einsätze werde die Organisation Zeuge von systematischen Menschenrechtsverletzungen sowie Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht. Sie habe unter anderem auch Beweise für Giftgasangriffe durch das syrische Regime und dessen Verbündete sammeln können. „Vor diesem Hintergrund werden Mitglieder der Organisation vom syrischen Regime und seinen Verbündeten in zunehmendem Maße als Terroristen bezeichnet und mit Folter und Tod bedroht“, schreibt die Bundesregierung und gibt an, dass Mitglieder der Weißhelme auch in Deutschland aufgenommen würden.

Grundlage dafür sei Paragraph 22 des Aufenthaltsgesetzes, „wonach einem Ausländer für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen, dringenden humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann“. Die Bundesregierung habe bei der Auswahl der in Deutschland aufgenommenen Weißhelme sowohl den individuellen Grad der Gefährdung als auch einen vorhandenen Bezug zu Deutschland berücksichtigt. Die Gesamtzahl der Personen stehe noch nicht endgültig fest.

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