Keine Daten zu Verlusten von Anlegern
Berlin: (hib/HLE) Der Bundesregierung liegen keine Daten zu den Verlusten vor, die Verbraucher mit Produkten des Grauen Kapitalmarktes und der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge gemacht haben. Die bei den Verbrauchern entstandenen Verluste würden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) nicht erfasst, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/4954) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (19/3925), die diese Anfrage vor dem Hintergrund des Insolvenzverfahrens gegen die Investmentfirma P&R gestellt hatte. 54.000 Anleger würden um ihre Investments in Höhe von rund 3,5 Milliarden Euro fürchten, heißt es in der Vorbemerkung.
Für die Bundesregierung ist wichtig, „dass Anleger sich vor ihrer Investitionsentscheidung der mit einer Kapitalanlage verbundenen Risiken bewusst sind“. Deshalb gebe es unter anderem einen bei Werbung für Vermögensanlagen vorgeschriebenen Warnhinweis: „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“ Nach Ansicht der Regierung wurden mit dem Kleinanlegerschutzgesetz 2015 umfassende Verbesserungen zum Schutz der Anleger eingeführt. Die Regierung erinnert auch an Eingriffe der BaFin auf dem Kapitalmarkt. So dürften bestimmte hochriskante binäre Optionen und Differenzkontrakte mit Nachschusspflicht für Anleger Privatanlegern nicht mehr angeboten werden. Wie es in der Antwort weiter heißt, wurden in der Polizeistatistik für das Jahr 2017 27.444 Fälle von Anlagebetrug erfasst.