Rechtspolitische Folgen des Brexit
Berlin: (hib/mwo) Die Auswirkungen des Brexit werden maßgeblich vom Ausgang der gegenwärtig in Brüssel laufenden Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union abhängen. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/5215) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (19/4411) nach möglichen Folgen des Brexit auf dem Gebiet der Rechtspolitik. In dem Schreiben wird ein ausführlicher Überblick über den Stand der Verhandlungen und der Brexit-Vorbereitungen auch vonseiten Deutschlands gegeben. Verwiesen wird auf zahlreiche Informationen zum Brexit, die auf der Internetseite des Bundespresseamtes und bei den Bundesministerien erhältlich seien.
Weiter heißt es, die formellen Verhandlungen über die künftige Partnerschaft könnten erst beginnen, wenn das Vereinigte Königreich ein Drittstaat ist. Erst im Rahmen dieser Verhandlungen würden Einzelheiten des tatsächlichen und rechtlichen Rahmens der künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich festgelegt werden. Vor Abschluss dieser Verhandlungen könne daher in vielen Bereichen noch keine belastbare Aussage über den Inhalt von Folgeregelungen und deren Auswirkungen auf bestimmte Sachverhalte getroffen werden.
Die Abgeordneten hatten in ihrer Kleinen Anfrage erklärt, die Bürger müssten sich darauf verlassen können, dass ihre Interessen im Zuge der Brexit-Verhandlungen gewahrt bleiben, und sie hätten Anspruch darauf, dass die Bundesregierung sich auch auf einen ungeordneten Brexit vorbereitet, ihnen Rechenschaft über den Stand dieser Vorbereitungen leistet und sie in ihren eigenen Vorbereitungen unterstützt.