Schutz für Whistleblower
Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung begrüßt das mit dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zum Schutze von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Ratsdok.-Nr.: 8713/18) verfolgte Ziel, den Hinweisgeberschutz in der gesamten Union zu verbessern und so die Durchsetzung des EU-Rechts zu fördern. Damit dieses Ziel auch erreicht wird, bedürfen allerdings zahlreiche Punkte des Vorschlags noch weiterer Klärung und Aussprache, wie die Bundesregierung in der Antwort (19/5226) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4713) schreibt. Die Verhandlungen stünden noch am Anfang, und die Meinungsbildung in der Bundesregierung sei noch nicht abgeschlossen. Es wird darauf verwiesen, dass hinweisgebende Arbeitnehmer bereits nach der aktuellen deutschen Rechtslage nicht schutzlos sind. Zur Frage, ob die Regierung ein allgemeines Gesetz zum Hinweisgeberschutz in Deutschland für erforderlich hält, heißt es, sie konzentriere sich derzeit auf die Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen blieben abzuwarten.