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01.11.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 820/2018

Gewalt gegen deutsche Staatsangehörige

Berlin: (hib/STO) Gewaltkriminalität gegenüber Opfern deutscher Staatsangehörigkeit mit tatverdächtigen Zuwanderern ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/5293) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4974). Darin verweist die Bundesregierung „bezüglich der Anzahl deutscher Opfer, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger registriert wurde“, auf die entsprechenden Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) der Jahre 2013 bis 2017. Danach stieg bei Gewaltkriminalität die Zahl tatverdächtiger Zuwanderer von 2.367 im Jahr 2013 auf 9.672 im Jahr 2017 und die Zahl der „Opfer Deutsch“ von 2.644 im Jahr 2013 auf 10.451 im vergangenen Jahr.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, ist bei der Bewertung der genannten Zahlen unter anderem eine Änderung der Definition des tatverdächtigen Zuwanderers zum Berichtsjahr 2017 zu berücksichtigen. Auch müsse die Gegenüberstellung der Gruppe der Tatverdächtigen mit der Gruppe der Opfer aufgrund unterschiedlicher Erfassungsmodalitäten in der PKS differenziert betrachtet werden:„Im Gegensatz zu Tatverdächtigen, bei denen eine ,echte' Tatverdächtigenzählung erfolgt (jeder Tatverdächtige wird bei ,Straftaten insgesamt' nur einmal gezählt, unabhängig von der Anzahl der ihm zugeordneten Straftaten), wird bei Opfern die Häufigkeit des ,Opferwerdens' gezählt (wird eine Person mehrfach Opfer, so wird sie auch mehrfach gezählt).“

Die genannten Zahlen zu deutschen Opfern müssten somit nicht der tatsächlichen Zahl an Personen entsprechen, die Opfer wurden, schreibt die Bundesregierung weiter. Zudem bezögen sich die Opferzahlen auf alle bekannt gewordenen Straftaten, unabhängig davon, ob die Tat aufgeklärt werden konnte. Bei den Fallkonstellationen im Bereich der Täter-Opfer-Beziehungen und den dargestellten PKS-Daten könnten dagegen lediglich solche Fälle berücksichtigt werden, bei denen ein Tatverdächtiger ermittelt wurde.

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