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01.11.2018 Auswärtiges — Antwort — hib 821/2018

Details zum Entwicklungsinvestitionsgesetz

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht in der verstärkten Mobilisierung privater Investitionen in Entwicklungsländern einen Schlüssel zur nachhaltigen wirtschaftliche Entwicklung Afrikas und zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. In einer Antwort (19/5255) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4773) verweist sie auf eine frühere Antwort (19/4098) zu einem geplanten Entwicklungsinvestitionsgesetz. Mit diesem könnten unter anderem die Verrechnung von Verlusten aus Betriebsstätten in Entwicklungsländern, die steuerliche Begünstigung von Rücklagen für Investitionen in Entwicklungsländern sowie die Tarifbegünstigung bei Einkommens- und Körperschaftsteuer für ausländische Einkünfte geregelt werden. Die inhaltliche Ausgestaltung des Gesetzes sei noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der Prüfung werde auch zu bestimmen sein, auf welche Länder mögliche Maßnahmen eines Entwicklungsinvestitionsgesetzes angewendet werden könnten. Dies betreffe auch die möglichen Kriterien für die Auswahl der Länder.

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