Erlasse der Finanzverwaltung
Berlin: (hib/HLE) Um sogenannte Nichtanwendungserlasse der Finanzverwaltung geht es in einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/5294). Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, wie viele Nichtanwendungserlasse es seit 2015 gegeben hat und wie viele dieser Erlasse sich zugunsten von Steuerpflichtigen ausgewirkt hätten. Wie die FDP-Fraktion in der Vorbemerkung zur kleinen Anfrage erläutert, werden Finanzämter mit Nichtanwendungserlassen angewiesen, Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) über den jeweiligen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.