Jährliche Absenkung der Luftverkehrsteuer
Berlin: (hib/HAU) Die gesetzlichen Steuersätze der Luftverkehrsteuer werden jährlich durch eine vom Bundesministerium der Finanzen zu erlassende Rechtsverordnung abgesenkt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5162) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4652). Dabei werde die Einbeziehung des Luftverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem berücksichtigt, heißt es in der Antwort weiter. Eine darüber hinausgehende Absenkung der Luftverkehrsteuer ist nach Regierungsangaben derzeit nicht vorgesehen.