Neue Satzung für Finanz-Corporation
Berlin: (hib/JOH) Die Satzung der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) soll nach Angaben der Bundesregierung geändert werden. Die Änderung sei „ein notwendiger Schritt zur Umsetzung der Kapitalerhöhung bei der Weltbankgruppe, auf die sich deren Gouverneure bei der Frühjahrstagung von Internationalem Währungsfonds und Weltbank geeinigt haben“, schreibt sie in einer Unterrichtung (19/5099).
Konkret werde die erforderliche Mehrheit für künftige Kapitalerhöhungen von derzeit 80 auf 85 Prozent der Stimmen angehoben. Auf diese Weise werde der Fortbestand des Vetorechts der USA mit Blick auf Kapitalerhöhungen sichergestellt. Die Vereinigten Staaten hätten ihre Zustimmung zur Kapitalerhöhung daran gebunden.
Das Bundeskabinett habe der geplanten Satzungsänderung am 26. September 2018 zugestimmt, heißt es in der Unterrichtung weiter. Diese werde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durch Rechtsverordnung nach Artikel 80 Absatz 1 des Grundgesetzes innerstaatlich in Kraft setzen.