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05.11.2018 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 837/2018

Kritisches Urteil über Rentenpläne

Berlin: (hib/CHE) Die Rentenpläne der Bundesregierung werden von Experten eher kritisch beurteilt. Das ist das Ergebnis einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, den 5. November 2018. Zum einen verwiesen die Sachverständigen auf die hohen Kosten der Haltelinien für Rentenniveau und Beitragssatz, ohne dass damit das Problem der Altersarmut gelöst werde. Kritisiert wurde auch die Zwei-Klassen-Gesellschaft bei Erwerbsminderungsrentnern und die Steuerfinanzierung der sogenannten Mütterrente.

Gegenstand der Anhörung war zum einen der Gesetzentwurf (19/4668) der Bundesregierung zur Einführung von Haltelinien beim Rentenniveau und Beitragssatz bis 2025. Weiter möchte die Regierung die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente auf 65 Jahre und acht Monate in einem Schritt anheben, die Leistungen für Kindererziehungszeiten (Mütterrente) ausdehnen und Geringverdiener bei den Sozialabgaben entlasten. Außerdem bewerten die Sachverständigen Anträge der AfD-Fraktion (19/4843) und der Linksfraktion (19/29; 19/31) zu den Themen Mütter- und Erwerbsminderungsrente.

Die deutlichste Kritik kommt von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA): „Die Rentenpläne sind teuer, ungerecht und kurzsichtig. Die geplante doppelte Haltelinie ist einseitig an den Interessen der Rentner orientiert“, schreibt die BDA in ihrer Stellungnahme. Der Wirtschaftswissenschaftler Eckart Bomsdorf betont in seiner Stellungnahme, die doppelte Haltelinie widerspreche dem Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung und die Beitragssatzfestlegung führe zu einer Abschwächung der paritätischen Finanzierung der Rentenversicherung zugunsten der Arbeitgeber. Altersarmut könne auf diese Weise jedenfalls nicht verringert werden, kritisiert Bomsdorf. Der Soziologe Gerhard Bäcker bezeichnet die Haltelinie beim Rentenniveau zwar als „überfällige Reaktion auf die Fehlentwicklungen in der Rentenversicherung“. Aber die Begrenzung auf das Jahr 2025 löse das grundsätzliche Problem nicht, weil das Rentenniveau nach 2025 schnell weiter absinken werde, so Bäcker in seiner Stellungnahme. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt die Stabilisierung des Rentenniveaus als „längst überfällig“. Dies jedoch mit einer harten Deckelung des Beitragssatzes auf 20 Prozent zu verknüpfen, wälze die Belastungen von den Arbeitgebern auf die Arbeitnehmer ab, kritisiert der DGB in seiner Stellungnahme.

Zur Reform der Erwerbsminderungsrente merkt Felix Welti, Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht, an: „Eine Verbesserung des Leistungsniveaus ist sozialpolitisch und verfassungsrechtlich geboten.“ Problematisch sei jedoch, dass diese ebenso wie die vorangegangenen Reformen den Bestands-Erwerbsminderungsrentnern nicht zugute komme. Damit würden jene benachteiligt, die gesundheitlich besonders beeinträchtigt sind, schreibt Welti in seiner Stellungnahme. Der Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD) bezeichnet die Vorschläge der Regierung als unzureichend. Die Ausdehnung der Zurechnungszeit sei zwar eine Leistungsverbesserung, eine deutlich größere Entlastung für die Betroffenen wäre jedoch die Abschaffung der sozial ungerechten Abschläge, so der SoVD in seiner Stellungnahme. Wie der SoVD, so kritisieren auch Eckart Bomsdorf, Gerhard Bäcker und der DGB, dass Bestandsrentner nicht von der Reform profitieren sollen.

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