AfD will den Finanzamtszins senken
Berlin: (hib/HLE) Die seit 1961 bei Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen nach gewisser Zeit anfallenden Zinsen von 0,5 Prozent im Monat beziehungsweise sechs Prozent pro Jahr will die AfD reduzieren. Die starre Verzinsung sei angesichts des historischen Tiefstands der Zinsen in der Eurozone nicht realitätsnah, heißt es in einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (19/5491). Die AfD-Fraktion will daher den Basiszinssatz nach Paragraf 247 Bürgerliches Gesetzbuch zum Maßstab nehmen, der sich an Werten der Europäischen Zentralbank orientiert und seit dem 1. Juli 2016 minus 0,88 Prozent pro Jahr beträgt. Ergänzt werden soll dieser Zinssatz durch einen „sachgerechten Aufschlag“ von drei Prozentpunkten. Somit werde der anzuwendende Zinssatz nicht nur an die Entwicklungen des Marktes angepasst, „sondern sieht auch eine deutliche Entlastung des Bürgers und der Wirtschaft bei notwendig gewordenen Steuernachzahlungen aber auch des Staates bei Steuererstattungen vor“, heißt es in der Begründung des Entwurfs.