Haftung für Lebensunterhalt
Berlin: (hib/STO) Verpflichtungserklärungen nach Paragraf 68 des Aufenthaltsgesetzes zur Haftung für den Lebensunterhalt eines Ausländers sind ein Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/5335). Darin erkundigt sich die Fraktion unter anderem danach, welche Schutzmechanismen bestehen, „um Fälle zu vermeiden, bei denen einzelne Privatpersonen unverhältnismäßig häufig für mehrere Personen gleichzeitig bürgen“.