Bundesverfassungsgericht soll begründen
Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion der AfD hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem dem Bundesverfassungsgericht die Pflicht auferlegt werden soll, die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden zu begründen und Nichtannahmebeschlüsse zu veröffentlichen (19/5492). Zur Begründung heißt es, das Bundesverfassungsgericht habe bei der Einschätzung, ob es eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annimmt, einen weiten Beurteilungsspielraum. Ein Nichtannahmebeschluss müsse laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht begründet werden. Dies solle das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer über Jahre angestiegenen Anzahl von Verfassungsbeschwerden vor einer übermäßigen Arbeitsbelastung schützen und seine Funktionsfähigkeit erhalten. Nach Meinung der Abgeordneten wird durch die fehlende Begründung der Nichtannahme das Recht der Verfassungsbeschwerde systematisch entwertet. Mit der 1993 gestrichenen Begründungspflicht entziehe sich das Bundesverfassungsgericht jeglicher öffentlicher Kontrolle.