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07.11.2018 Inneres und Heimat — Ausschuss — hib 846/2018

Grünes Licht für Änderung des Asylgesetzes

Berlin: (hib/STO) Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat den Weg für eine von der Bundesregierung angestrebte Änderung des Asylgesetzes freigemacht. Gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen billigte das Gremium am Mittwochvormittag den Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/4456) in modifizierter Fassung. Die Vorlage steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Danach sollen schutzberechtigte Ausländer künftig zur Mitwirkung bei Widerrufs- und Rücknahmeverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verpflichtet sein. Eine Anerkennung als Asylberechtigter oder Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist laut Vorlage unverzüglich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für sie nicht mehr vorliegen. Dabei ist den Angaben zufolge spätestens drei Jahre nach Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf beziehungsweise eine Rücknahme vorliegen. Eine Mitwirkungspflicht des Betroffenen könne hierbei für das Bundesamt „neben den eigenen sowie den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden, der Sozialbehörden sowie der Ausländerbehörden zusätzliche Erkenntnisse begründen“.

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, hat das Bamf während des Migrationsgeschehens in den Jahren 2015 und 2016 zur Beschleunigung der Verfahren in vielen Fällen die Asylanträge ohne die sonst obligatorische Anhörung im rein schriftlichen Verfahren entschieden. „Angaben zu Identität, Staatsangehörigkeit sowie zum Fluchtgeschehen konnten demnach nicht immer hinreichend überprüft und gewürdigt werden“, heißt es in der Vorlage weiter. Den Widerrufs- beziehungsweise Rücknahmeverfahren komme gerade in diesen Fällen eine besondere Bedeutung zu.

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD sowie der AfD-Fraktion billigte das Gremium zugleich einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, Danach wird der Gesetzentwurf unter anderem um vom Bundesrat vorgeschlagene Regelungen ergänzt, „die die Zulässigkeit der Datennutzung und der erkennungsdienstlichen Behandlung im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren erweitern“.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte im Ausschuss, dass die Neuregelungen benötigt würden, da es bei den Verfahren 2015/16 aufgrund des damaligen Migrationszuzugs nicht die gewünschte Sorgfalt gegeben habe.

Die SPD-Fraktion sprach von einem „wirklich guten“ Gesetzentwurf, der in der Sachverständigen-Anhörung auch von der Mehrzahl der geladenen Experten begrüßt worden sei.

Die AfD-Fraktion beurteilte die angestrebte Gesetzesänderung zur Mitwirkungspflicht in Widerrufprüfverfahren gleichfalls positiv und plädierte dafür, Änderungsvorschläge des Bundesrates zu berücksichtigen.

Die FDP-Fraktion sprach sich gegen den Änderungsantrag der Koalition aus, unterstützte aber insgesamt den Gesetzentwurf der Bundesregierung, bei dem es darum gehe, eine Lücke zu schließen.

Die Fraktion Die Linke kritisierte dagegen die Widerspruchverfahren und bemängelte, die Vorlage, die in eine „völlig falsche Richtung“ gehe, bringe Betroffenen eine „enorme Verunsicherung“.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah keinen Anlass für die angestrebte Gesetzesänderung, bei der nicht auf den Einzelfall abgestellt werde und die beispielhaft für „Chaos“ in der Flüchtlingspolitik stehe.

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