Anhörung zur Wohnungsbauförderung
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu der von der Bundesregierung geplanten Sonderabschreibung für den Bau neuer Mietwohnungen beschlossen. Dabei geht es um den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (19/4949), der die Einführung einer bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung in Höhe von fünf Prozent pro Jahr vorsieht. Die Sonderabschreibung soll zusätzlich zur bestehenden linearen Abschreibung gewährt werden. Die öffentliche Anhörung soll am Montag, den 19. November stattfinden.