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07.11.2018 Finanzen — Anhörung — hib 851/2018

Kritik an Pensionskassen-Aufsichtsgesetz

Berlin: (hib/HLE) Mehrere Sachverständige haben in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch vor zu großen Befugnisse der europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA gewarnt. In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Anhörung ging es um den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (19/4673). Mit dem Gesetz soll unter anderem ein besserer Schutz von Versorgungsanwärtern und Versorgungsempfängern durchgesetzt werden. Versorgungsanwärter und Versorgungsempfänger sollen besser informiert werden. Außerdem wird der Ausbau des Risikomanagements der Pensionskassen und Pensionsfonds geregelt.

Für die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge (aba) nutzt der Gesetzentwurf die Möglichkeit nicht, die Regulierung von Pensionskassen und Pensionsfonds auf das nationale Arbeits- und Sozialrecht abzustimmen. Die Folgen einer weitgehend ungeprüften EU-Vollharmonisierung für die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung wären jedoch für diese fatal: „Alle bisherigen Erfahrungen mit EIOPA sprechen dagegen, dass EIOPA in der Lage und willens sein wird, den bestehenden Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und deren Einbettung in nationales Arbeits- und Sozialrecht angemessen zu berücksichtigen.“ Auch der Verband der Firmenpensionskassen forderte eine Beschränkung der Einflussnahme von EIOPA. Eine uneingeschränkte Einflussnahmemöglichkeit der EIOPA könnte zur Umsetzung ungeeigneter Vorgaben „durch die Hintertür“ führen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund zeigte sich in seiner Stellungnahme kritisch zu den Bestrebungen der EIOPA, eine Vollharmonisierung der Aufsicht über die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung zu erreichen. Der Gesetzentwurf enthalte keine Definition der Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, und die herausragende Rolle, die tarifvertragliche Regelungen in der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland spielen würden, würden nicht ausreichend berücksichtigt. Von der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hieß es, es müsse ein zusätzlicher Halt eingeführt werden, ehe die EIOPA-Vorschriften in Kraft treten könnten. Dagegen erklärte der Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Anhörung: „Die Sorgen der Branche wegen EIOPA teilen wir ausdrücklich nicht.“

Der Bund der Versicherten wies auf die Probleme bei der Ausgestaltung eines EU-weiten Arbeitsmarktes hin. Bei grenzüberschreitenden Wechseln gebe es zahlreiche Hemmnisse für die Mitnahme von Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung in ein anderes Land. Unterstützung fand das Anliegen des Entwurfs, dass die Einrichtungen angeben sollen, wie ihre Anlagepolitik ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung betreffenden Belangen Rechnung trägt. Darauf hob in ihrer Stellungnahme besonders die Menschenrechtsorganisation FIAN ab. Sie trat dafür ein, ökologische und soziale Belange bei der Anlage von Pensionsfonds-Geldern zu berücksichtigen.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft verlangte längere Übergangsfristen für die neuen Informationspflichten der Unternehmen. Die Unternehmen sollten mindestens 18 Monate Zeit für die technische Umsetzung erhalten. Außerdem sei es für Direktversicherungen wichtig, dass keine doppelten oder widersprüchlichen Informationspflichten eintreten. Auch von der aba gab es den Appell, Überlappungen zu vermeiden und die Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge vor Mehrbelastungen zu bewahren.

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