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07.11.2018 Haushalt — Ausschuss — hib 853/2018

Haushaltsberatungen fortgesetzt

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag die Beratungen zum Bundeshaushalt 2019 fortgesetzt. Unter anderem befassten sich die Ausschussmitglieder mit dem Etat des Bundesministeriums für Finanzen (19/3400, Einzelplan 08). Der Einzelplan passierte den Ausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Laut Regierungsentwurf sind im kommenden Jahr in diesem Einzelplan Ausgaben in Höhe von 7,2 Milliarden Euro (Soll-2018: 6,6) bei Einnahmen von 291,5 Millionen Euro (Soll-2018: 281,1) vorgesehen. Sämtliche Änderungsanträge der Opposition fielen durch.

Gegenüber dem Regierungsentwurf sieht der Einzelplan in der Ausschussfassung einige Abweichungen vor. So sollen die Zuwendung an die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft im kommenden Jahr mit 202,73 Millionen Euro um 7,1 Millionen Euro höher ausfallen, als bisher geplant. Der Aufwuchs wird mit einem Mehrbedarf wegen der „Realisierung zusätzlicher Projekte in 2019“ begründet. Zudem beschloss der Ausschuss für die kommenden Haushaltsjahre 2020 bis 2022 um 51 Millionen Euro höher ausfallende Verpflichtungsermächtigungen im Bereich der Zollverwaltung für den Erwerb von Fahrzeugen. Damit soll das Vergabeverfahren für ein bestimmtes Zollboot haushälterisch abgesichert werden.

Der Ausschuss beschloss zudem zwei Maßgabebeschlüsse der Koalitionsfraktionen. Demnach soll die Bundesregierung eine Hebung des Eingangsamts der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes der Zollverwaltung auf die Besoldungsgruppe A 7 angehen. Bisher ist dafür die Besoldungsgruppe A 6 vorgehen. Der zweite Maßgabebeschluss bezieht sich auf die Beseitigung ehemals alliierter Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften. Unter anderem soll nach Willen der Koalition der Abrechnungszeitraum der für 2016 bis 2019 dafür zur Verfügung gestellten Bundesmittel in Höhe von 60 Millionen Euro um zwei Jahre bis 2020 verlängert werden. Zudem fordert der Ausschuss das Bundesfinanzministerium auf, dafür Sorge zu tragen, dass „die bislang nicht ausgeschöpften Haushaltsmittel den Länder für Erstattungszahlungen auch noch bis zum Jahr 2021 zur Verfügung stehen“.

Die finale Bereinigung der Sachtitel des Haushaltsentwurfs sowie die Beratung der Personaltitel sind für Donnerstag, 8. November, geplant. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes 2019 soll vom 19. bis 23. November stattfinden. Der Haushaltsentwurf für 2019 sieht insgesamt Ausgaben in Höhe von 356,8 Milliarden Euro vor (Soll-2018: 343,6 Milliarden Euro).

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