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08.11.2018 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 854/2018

Linke will Recht auf Qualifizierung

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke möchte die Ansprüche Erwerbsloser auf Qualifizierung stärken und die Arbeitslosenversicherung ausbauen. In einem entsprechenden Antrag (19/5524) verlangt die Fraktion von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Zugang zu aktiven Leistungen der Arbeitsmarktpolitik auch für jene Erwerbslose verbessert, die bereits Arbeitslosengeld II beziehen. Außerdem soll ein Rechtsanspruch auf Weiterbildung verankert werden. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bezug von ALG II, die sich in Weiterbildung befinden, sollen einen Zuschuss erhalten, der nicht auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts anrechenbar sein soll. Darüber hinaus sollen Beschäftigte im Fall einer drohenden Arbeitslosigkeit einen Freistellungsanspruch für Berufs- und Weiterbildungsberatung erhalten.

Die Linke spricht sich darüber hinaus dafür aus, auf die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages zu verzichten, um damit Armut vermeidende Leistungsverbesserungen durchzusetzen. Unter anderem soll die Rahmenfrist, innerhalb derer man Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwerben muss, von zwei auf drei Jahre verlängert werden. Ferner soll ein Anspruch auf zwei Monate Arbeitslosengeld bereits ab vier Monaten Beschäftigung eingeführt werden. Zeiten der Qualifizierung und Weiterbildung bis zu einer Dauer von 24 Monaten sollen die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldbezuges nicht mindern, fordern die Abgeordneten.

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