Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen
Berlin: (hib/HLE) Bei einem durch das Bundesland Hessen verlaufenden Höchstspannungsleitungsprojekt (Vorhaben Nummer 2 der Anlage zum Bundesbedarfsplangesetz) werden basierend auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand Gesundheitswirkungen ausgeschlossen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5259) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4587) mit. Danach achtet die Bundesnetzagentur gezielt darauf, „dass eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch das in Rede stehende Vorhaben ausgeschlossen ist“, wird erläutert.