Digitalisierung der Rechtsbranche
Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Digitalisierung im Rechtswesen nachdrücklich zu fördern. Das betont sie in der Antwort (19/5438) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu den Rechtsgrundlagen sogenannter Legal Techs (19/5004). Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung vorsieht, um die Digitalisierung im Rechtswesen zu und speziell den Bereich der Legal Techs zu fördern. Dies sind Unternehmen, die mit Software oder Online-Diensten juristische Arbeitsabläufe unterstützen.
In der Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Digitalisierung der Arbeitsabläufe bei selbständig tätigen Rechtsdienstleistern und die Entwicklung neuer technisch basierter Prozesse, die von selbständig tätigen Rechtsdienstleistern eingesetzt werden können, grundsätzlich nicht zu den Kernaufgaben der Bundesregierung gehört. Die Förderung des Einsatzes von Legal Tech zur Verbesserung der Verbraucherrechtsdurchsetzung sei dagegen integraler Bestandteil der Verbraucherpolitik. So sei zum Beispiel im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes als Instrument der interaktiven Informationsvermittlung ein Legal-Tech-Tool zum Thema Inkassoforderungen entwickelt worden.