Keine Änderung der StVO für Spielstraßen
Berlin: (hib/HAU) Hinsichtlich der Einrichtung von temporären Spielstraßen plant die Bundesregierung keine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das geht aus der Antwort (19/5210) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4776) hervor. Die Anordnung von „Spielstraßen“ sei nach der bestehenden Rechtslage durch Verwendung des Zusatzzeichens 1010-10 zum Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250 der StVO) möglich, heißt es in der Antwort. Eine ergänzende Klarstellung ist aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich.