Förderung von Gründern
Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung sieht für landwirtschaftliche Quereinsteiger die größten Herausforderungen im Vergleich zu Junglandwirten, die einen Hof aus der eigenen Familie übernehmen können, im Zugang zu Land und Betriebsgebäuden, zu Kapital und in der sozialen Einbindung im Dorf. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/5426) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4999) hervor. Als wichtige Faktoren für eine erfolgreiche Hofübernahme oder -gründung werden die fachliche Qualifikation, die unternehmerische Persönlichkeit sowie ein geeignetes Geschäftsmodell gesehen. Darüber hinaus stünden Neugründern und Quereinsteigern dieselben Fördermöglichkeiten offen, die für Junglandwirte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gelten. Daneben gebe es unter anderem Existenzgründungsbeihilfen, Investitionsförderungen, zinsgünstige langfristige Darlehen der Rentenbank und Angebote der Bürgschaftsbanken der Länder im Rahmen sogenannter „Agrar-Bürgschaften“. Dabei werden Kredite verbürgt, die über die jeweilige Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank refinanziert werden. Diese stehen unter anderem für den Erwerb eines Agrarbetriebes oder zur Existenzgründung zur Verfügung. Quereinsteiger und Neugründer können nach Ansicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine bedeutende Rolle für Innovation und Unternehmerschaft im ländlichen Raum spielen. Neben der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sieht das BMEL in Junglandwirten, Quereinsteigern sowie Neugründern, die landwirtschaftliche Betriebe führen oder übernehmen, einen zentralen Ansatzpunkt, um die nachhaltige, flächendeckende und multifunktional ausgerichtete, bäuerlich-unternehmerische, familiengeführte und regional verwurzelte Landwirtschaft zu erhalten. Deshalb sollen Neugründungen in der Land- und Ernährungswirtschaft erleichtert und speziell gefördert werden.