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13.11.2018 Finanzen — Ausschuss — hib 866/2018

Anhörung zum Mietwohnungsbau

Berlin: (hib/HLE) Um die steuerliche Förderung des Mietwohnungsbaus geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 19. November. Von 12 bis 14.15 Uhr werden die Sachverständigen im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (19/4949, 19/5417) Stellung nehmen.

Mit dem Gesetz will die Regierung die Wohnraumoffensive zur Schaffung von 1,5 Millionen Wohnungen mit einer Sonderabschreibung für den Bau neuer Mietwohnungen verstärken. Vorgesehen ist die Einführung einer bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung in Höhe von fünf Prozent pro Jahr. Die Sonderabschreibung soll zusätzlich zur bestehenden linearen Abschreibung gewährt werden. Die Kosten werden von der Regierung für das Jahr 2020 mit fünf Millionen Euro, für das Jahr 2021 mit 95 Millionen Euro und für 2022 mit 310 Millionen Euro angegeben. Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen, um den Bau bezahlbarer Mietwohnungen anzuregen. Außerdem muss die Wohnung im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen.

Als Sachverständige sind geladen: Bundesrechnungshof, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Hilmar von Lojewski (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände/Deutscher Städtetag), Deutscher Mieterbund, Deutscher Steuerberaterverband, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Haus und Grund Deutschland, Professor Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern), Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, UTB Projektmanagement, Zentraler Immobilien Ausschuss und Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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