Eintragung ins Transparenzregister
Berlin: (hib/HLE) In das zum Kampf gegen Geldwäsche errichtete Transparenzregister sind fast 55.000 Organisationen eingetragen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5354) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4743) mitteilt, haben Behörden Zugriff auf das Transparenzregister. Sie müssten aber in jedem Einzelfall einen gesonderten Antrag stellen und bestätigen, dass die Einsichtnahme zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist.