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13.11.2018 Auswärtiges — Antwort — hib 868/2018

„Ausschiffungszentren“ der EU

Berlin: (hib/AHE) Das EU-Konzept von „Ausschiffungszentren“ in Drittstaaten wird derzeit noch sondiert. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5307) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4504) schreibt, seien dabei die Vorgaben des internationalen, europäischen und nationalen Rechts zu beachten, unter anderem die Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention, der Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) wäre von großer Bedeutung. Ebenso seien Aspekte der Rechtsstaatlichkeit, Entwicklung und Stabilität in möglichen Drittstaaten zu beachten. „Die Ausgestaltung von Ausschiffungsvereinbarungen wäre aus Sicht der Bundesregierung auf Grundlage dieser Rahmenbedingungen zu entwickeln.“

Laut Fragestellern hat der Europäische Rat habe die Europäische Kommission aufgefordert, zusammen mit UNHCR und IOM ein Konzept für Flüchtlinge zu prüfen, die von staatlichen oder privaten Schiffen in Seenotrettungszonen (SAR-Regionen) im Mittelmeer gerettet werden. Gleichzeitig sei der Auftrag für die Untersuchung der freiwilligen Einrichtung „kontrollierter Zentren“ auf dem Territorium der EU-Mitgliedstaaten ergangenen, in denen ankommende Flüchtlinge festgehalten werden, bis im Eilverfahren über eine mögliche Rückschiebung in Herkunfts- oder Transitländer entschieden sei.

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