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13.11.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 869/2018

Dreistreifiger Ausbau von Fernstraßen

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort (19/5367) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4964) die Vorteilhaftigkeit des dreistreifigen Ausbaus (Betriebsform 2+1) von Bundesfernstraßen. Die Bau- und Betriebsform 2+1 sei eine Alternative zu den früher gebräuchlichen zweistreifigen Querschnitten mit zwei überbreiten Fahrstreifen oder mit außenliegenden Mehrzweckstreifen, die etwa dieselbe bauliche Breite hatten. Im Vergleich zu diesen und auch zu normalbreiten zweistreifigen Querschnitten habe sich in vielen wissenschaftlichen Untersuchungen der 2+1-Querschnitt als deutlich sicherer und auch besser für den Verkehrsablauf erwiesen, schreibt die Bundesregierung. Dies sei insbesondere auf die geordneten, regelmäßigen Überholmöglichkeiten zurückzuführen. Neueste Untersuchungen zur Sicherheitsbewertung von Straßen bestätigten die Erkenntnisse, dass 2+1-Strecken im Vergleich zu anderen einbahnigen Landstraßen eine höhere Verkehrssicherheit besitzen, heißt es in der Antwort.

Keine Angaben kann die Bundesregierung zu den von der AfD-Fraktion erfragten Mehrkosten machen, die entstehen würden, wenn statt dreistreifig der Ausbau vierspurig erfolgen würde. Die Angabe eines durchschnittlichen Kilometerpreises des Ausbau- und Erhaltungs- beziehungsweise Erneuerungsanteils von Erweiterungsprojekten sei nicht möglich, da der Umfang der jeweiligen Maßnahme von den vor Ort anzutreffenden Randbedingungen, wie Topographie, Entwässerungsmöglichkeiten, Baugrundverhältnisse, Zugänglichkeit sowie den festgestellten Schäden an den jeweiligen Schichten der Fahrbahn, aber auch von anderen Anlagenteilen abhängig sei, schreibt die Regierung.

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