Schutz von Luftfracht vor Manipulationen
Berlin: (hib/STO) Der Schutz von Luftfrachtsendungen aus der sogenannten sicheren Lieferkette vor Manipulationen an Packstücken ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/5476) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5191). Wie die Bundesregierung darin ausführt, müssen Luftfrachtsendungen derart verpackt sein, dass etwaige Manipulationen erkennbar sind. Bestehe ein Verdacht auf Manipulation, seien betroffene Luftfrachtsendungen als „Fracht mit hohem Risiko“ besonders sensibel zu behandeln und einer doppelten Kontrolle zuzuführen.
Luftfrachtsendungen sind den Angaben zufolge im Rahmen der „sicheren Lieferkette“ durch physischen und personellen Schutz gegen den unbemerkten Austausch geschützt. Sendungen, die kontrolliert werden, seien im Rahmen der Kontrolle einem Abgleich zwischen dem tatsächlichen und dem angegebenen Inhalt zu unterziehen, heißt es in der Antwort weiter. Für diese Tätigkeiten komme „ausschließlich zuverlässigkeitsüberprüftes und in der Luftsicherheit geschultes Personal zum Einsatz“. Die Maßnahmen werden laut Bundesregierung durch regelmäßige Überwachungsmaßnahmen bei allen Beteiligten der „sicheren Lieferkette“ durch die Abteilung Luftsicherheit im Luftfahrt-Bundesamt überprüft.