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14.11.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 874/2018

Ausgeflaggte Kreuzfahrtschiffe

Berlin: (hib/HAU) Unter deutscher Flagge werden aktuell keine Kreuzfahrtschiffe betrieben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5356) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4791) hervor. In der Antwort heißt es, der in der Anfrage angeführte Schiffstyp „Hochseekreuzfahrtschiff“ sei in der deutschen Flaggenstaatsverwaltung kein festgelegter Begriff. Im deutschen Seeschiffsregister seien jedoch acht Fahrgastschiffe mit Kabinen ab einer Bruttoraumzahl von 500 eingetragen und aufgrund von Paragraf 7 Flaggenrechtsgesetz nach Malta (sieben) und in die Bahamas (eins) ausgeflaggt.

Mit Blick auf den Schifffahrtsbau schreibt die Regierung, vom Jahr 2013 bis einschließlich des ersten Halbjahres 2018 seien in Deutschland elf Hochsee-Kreuzfahrtschiffe mit einer Beförderungskapazität von 41.526 Passagieren abgeliefert worden. Zum 30. Juni 2018 hätten sich insgesamt 18 Kreuzfahrtschiffe im Auftragsbestand befunden.

Die im Hochseekreuzfahrtschiffbau tätigen deutschen Werften beschäftigten der Vorlage zufolge aktuell rund 6.000 Mitarbeiter. Gegenüber 2013 sei dabei ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen. Die indirekte Beschäftigungswirkung des Kreuzfahrtschiffbaus gehe weit darüber hinaus, schreibt die Regierung. Maritime Zulieferunternehmen seien in allen Bundesländern angesiedelt - besonders stark vertreten seien sie über die nördlichen Bundesländer hinaus in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen.

Der Bundesregierung liegen aktuell keine Daten darüber vor, welche direkten und indirekten Arbeitsplätze konkret dem Hochseekreuzfahrtschiffbau zuzuordnen sind, heißt es in der Antwort. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plane eine Studie zur „Wertschöpfung und Beschäftigung in der maritimen Wirtschaft“, die in Kürze ausgeschrieben werde.

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