Förderungen am Flughafen Köln/Bonn
Berlin: (hib/HAU) Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass Rabatte und Zuschüsse für Flugverbindungen und Fluggesellschaften am Flughafen Köln/Bonn behördlich oder gerichtlich beanstandet wurden. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/5373(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5025(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Wie die Regierung schreibt, müssen beim Preisbildungsprinzip die Vorgaben des Paragrafen 19b des Luftverkehrsgesetzes beachtet werden. „Insbesondere darf keine Diskriminierung erfolgen“, heißt es in der Antwort.