Forschungsbedarf zu Ultrafeinstaub
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Ultrafeinstaub noch Forschungsbedarf. Die Studienlage sei noch nicht ausreichend, „um explizit für diese Fraktion des Feinstaubs Richtwerte beziehungsweise gesetzlich einzuhaltende Luftqualitätsgrenzwerte als Referenz für die Überwachung der Luftqualität ableiten zu können“. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/5355) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4783) hervor. Als Ultrafeinstaub werden laut Antwort Partikel mit einem Durchmesser zwischen 1 und 100 Nanometer verstanden.