Regierung äußert sich zum „City-Ticket“
Berlin: (hib/HAU) Als Reaktion auf die Abmahnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband wegen irreführender Werbung bei der Nutzung des City-Tickets der Deutschen Bahn AG (DB AG) hat das Unternehmen umgehend alle Werbemittel und Werbemedien zum Thema City-Ticket zurückgerufen und entsprechend korrigiert. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5431) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4989) hervor. Laut der Grünenanfrage besteht bei Fahrscheinen im Fernverkehr der DB AG die Möglichkeit, ein City-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr am Abfahrts- und Zielort zu erwerben. Im August 2018 sei von der DB AG der Erwerb des City-Tickets auf alle Bahnreisen mit Spar- und Flexpreis-Tickets bei Fernverkehrsfahrten mit mehr als 100 Kilometern Strecke ausgeweitet worden. Die zuvor bestehende Beschränkung auf Bahncard-Kunden sei entfallen.
Für den neu eingeführten Tarif „Supersparpreis“ hingegen sei die City-Option abgeschafft worden, heißt es in der Kleinen Anfrage. Der Verbraucherzentrale Bundesverband habe die irreführende Werbung bei der Nutzung des City-Tickets der Deutschen Bahn wegen der nicht deutlich ausgewiesenen eingeschränkten Nutzungsbereiche in einigen Städten kritisiert und die DB AG Mitte August 2018 abgemahnt, schreiben die Abgeordneten.
Auf die Frage der Grünen, welche konkreten Voraussetzungen eine Stadt oder Region erfüllen muss, um für das City-Ticket berücksichtigt zu werden, schreibt die Bundesregierung: „Nach Auskunft der DB AG sollte die betreffende Stadt mehr als 50.000 Einwohner haben und es sollten mehr als 20.000 Fahrten pro Jahr mit City-Ticket-Berechtigung vorliegen.“ Derzeit gebe es das City-Ticket in mehr als 120 Städten, darunter seien alle größeren Städte mit Messe und Flughafen, heißt es in der Antwort. Nach Auskunft der DB AG werde bei interessierten Städten die diesbezüglich auf die DB AG zugehen eine Prüfung nach den benannten Kriterien durchgeführt. Aus Sicht der DB AG sei es begrüßenswert, wenn weitere Städte in das Konzept aufgenommen und bestehende Tarifgebiete erweitert werden können. Allerdings könne der Prozess nur von den betroffenen Städten angestoßen werden, heißt es in der Vorlage.