EU-Urheberrechtsreform
Berlin: (hib/MWO) Wie die Bundesregierung den neuen Entwurf der EU-Urheberrechtsreform hinsichtlich Artikel 13 und Artikel 11 b bewertet, fragt die AfD-Fraktion. Mit einer Kleinen Anfrage (19/5691) wollen die Abgeordneten unter anderem in Erfahrung bringen, welche Auswirkungen die Änderungen der Artikel hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens der Regierung im EU Ministerrat haben, und wie nach Kenntnis der Bundesregierung verhindert werden kann, dass die Einstufung filterrelevanter Inhalte mit intransparenten Algorithmen zu einer Gesetzesvollstreckung durch die Betreiber privater Internet-Plattformen führen wird. Nach Ansicht der Fragesteller sind bei zwei wichtigen Bestandteilen des Richtlinienvorschlags - dem Leistungsschutzrecht für Verleger (Artikel 11) und der Verantwortlichkeit von Online-Plattformen für Urheberrechtsverletzungen (Artikel 13) - großer Unmut und Rechtsunsicherheit bei den Rechtsanwendern entstanden.