Forschungsförderung des Bundes
Berlin: (hib/ROL) Die Forschungsförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hat die aktive Beteiligung von Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), und des Mittelstands als Forschungsvorhaben zum Ziel. Wesentliche Voraussetzungen sind unter anderem transparente und einfache Fördermodalitäten. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5787) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/5295).
Die Neufassung der Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 2017) sei auch mit dem Ziel erfolgt, die Kostenabrechnung für Unternehmen zu vereinfachen. Die Vorschrift Nr. 5.6.1 NKBF 98 regele im Rahmen der pauschalierten Kostenabrechnung unter anderem die Abrechenbarkeit der dem Vorhaben zuzuordnenden Personaleinzelkosten.