„Osmanen Germania“-Verbot rechtskräftig
Berlin: (hib/STO) Das im Juli durch das Bundesinnenministerium verfügte Verbot der rockerähnlichen Gruppierung „Osmanen Germania BC“ ist nicht mehr anfechtbar. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5785(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5321(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Danach haben die Mitglieder von „Osmanen Germania BC“ nicht innerhalb der gesetzlichen Klagefrist gegen die Verbotsverfügung des Ministeriums geklagt. Damit ist das Verbot laut Bundesregierung „rechtskräftig und unanfechtbar geworden“.