AfD gegen europäischen „Super-Aufseher“
Berlin: (hib/HLE) Die AfD-Fraktion spricht sich gegen Kompetenzerweiterungen für die Europäische Bankenaufsicht (EBA) aus und beantragt daher eine Subsidiaritätsrüge für eine von der EU vorgeschlagene Verordnung. Der Antrag (19/5910) betrifft den geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) ... KOM(2018) 646 endg.; Ratsdok. 12111/18 hier: Begründete Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon (Prüfung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit) Unvereinbarkeit der Verordnungsentwürfe mit den Rechtsgrundlagen der Europäischen Union.
Wie die AfD-Fraktion erläutert, soll die Europäische Bankenaufsicht die federführende Rolle im Bereich Prävention der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung übernehmen. Das Vorhaben widerspreche dem Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, so die AfD-Fraktion. Die Mitgliedstaaten der EU würden zu reinen ausführenden Organen eines über ihre Köpfe hinweg autonom entscheidenden europäischen „Super-Aufsehers“. Das sei unzulässig.