Grüne fragen nach ÖPP-Projekten
Berlin: (hib/HAU) Nach Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) im Bereich der Bundesfernstraßen erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (19/5705) schreiben die Abgeordneten, die Möglichkeiten der Ausweitung von ÖPP-Projekten seien durch eine 2017 erfolgte Grundgesetzanpassung und durch einfachgesetzliche Regelungen eingeschränkt worden. Das Grundgesetz schreibe in Artikel 90 vor, dass der Bund alleiniger Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs ist. „Eine Beteiligung Privater im Rahmen von ÖPP-Projekten ist für Streckennetze ausgeschlossen, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen“, heißt es in der Vorlage. Die Einbeziehung Privater bei Planung, Bau, Betrieb und Erhalt von Bundesautobahnen oder sonstigen Bundesfernstraßen dürfe nur dann erfolgen, wenn sich der ÖPP-Vertrag auf einzelne Vorhaben mit einem Gesamtumfang von bis zu 100 Kilometern erstrecke. Gleichfalls dürften mehrere Vorhaben nicht miteinander verbunden werden, schreiben die Grünen.
Die Bundesregierung wird nun unter anderem gefragt, welche ÖPP-Projekte im Bereich der Bundesautobahnen zum Zeitpunkt der Änderung von Artikel 90 GG am 1. Juni 2017 bestanden und welche ÖPP-Projekte im Bereich der Bundesautobahnen zu diesem Zeitpunkt geplant wurden beziehungsweise sich in Prüfung, Vergabevorbereitung oder im Vergabeverfahren befanden. Wissen wollen die Abgeordneten auch, wie lang das gesamte Netz der Bundesautobahnen nach Planungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nach Abschluss der geplanten ÖPP-Projekte voraussichtlich sein wird.